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Ihr Weg zur Rehabilitation

In wenigen Schritten zurück in den Alltag

Im stationären Bereich beträgt die reguläre Aufenthaltsdauer in der Orthopädie 21 Tage und in der Neurologie 28 Tage. Eine Verlängerung (Orthopädie 1. Woche/Neurologie bis zu 2.Wochen) ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich und kann bei Ihrem Versicherungsträger während des Aufenthaltes beantragt werden. Die Abteilung für neurologische Rehabilitation der Rehaklinik Wien Baumgarten steht Patienten der Rehabilitations-Phasen C und D offen.

Im ambulanten Bereich bieten wir Rehabilitation für Orthopädie (Phase 2+3), Neurologie (Phase 3), Kardiologie  (Phase 2+3), Onkologie (Phase 2), Stoffwechselerkrankungen (Phase 2+3) und Psychiatrie (Phase 2+3) an. Die Inhalte und Dauer hängt von Erkrankung, bisherigem Heilungsverlauf und Vorgaben des jeweiligen Kostenträger ab.

Ob und wie oft eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden kann, hängt von der individuellen Situation bzw. des Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten ab.

Ihr Weg zur Rehabilitation:

1. Rehabilitationsbedarf feststellen

Je nach Situation/Gesundheitszustand wird gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt (Fach- oder Hausärztin/Fach- oder Hausarzt) festgestellt, ob und welche Art der Rehabilitation notwendig und geeignet ist.

 

2. Rehabilitationsantrag

Die Kosten für die Therapie in der Rehaklinik Wien Baumgarten wird von dem Versicherungsträger übernommen, daher muss der – gemeinsam mit der Ärztin und dem Arzt ausgefüllte – Rehabilitationsantrag dem zuständigen Kostenträger zur Genehmigung übermittelt werden.

Unsere Vertragspartner:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS)
  • Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA)
  • UNIQA
  • DONAU Versicherungs AG
  • Wiener Städtische
  • Privatversicherung: Wenn Sie ihren Aufenthalt über Ihre Privatversicherungen (UNIQA etc…) abwickeln möchten, können Sie nach bewilligter Kostenübernahme um einen Rehabilitationsaufenthalt anfragen und Ihren Rehaaufenthalt mit der Rehaklinik Wien Baumgarten abstimmen.)
 
Sollten Sie nicht sicher sein, welcher Vertragspartner oder Versicherungsträger zuständig ist, können Sie Ihren Antrag an jeden der Sozialversicherungsträger stellen. Dieser ist verpflichtet, die Unterlagen an die zuständige Stelle innerhalb von 14 Tagen weiterzuleiten.

3. Wunsch-Einrichtung

Sie können Ihre Wunschrehabilitationseinrichtung bereits mit dem Einreichen des Rehabilitationsantrages angeben. Für Ihre Rehabilitation bei uns geben Sie bitte REHA WIEN BAUMGARTEN im Antrag an.

Vorlagen zu den jeweilige Rehabilitationsanträgen finden Sie weiter unten unter "Downloads und Anträge"

 

4. Bewilligung des Antrags

Die Bewilligung des Rehabilitationsantrages erfolgt durch den Kostenträger, der auch die Kontaktdaten der zugewiesenen Rehabilitationseinrichtung inklusive eines Ansprechpartners übermittelt. Die Dauer der Rehabilitation, An- und Abreiseformalitäten, Informationen zur Zuzahlung sowie eine Widerrufsbelehrung sind ebenfalls im Bescheid vorhanden.

5. Terminvereinbarung

Nach Erhalt der Bewilligung werden Sie zur Terminvereinbarung durch das Team der Rehaklinik Wien Baumgarten kontaktiert. Es wird so gut wie möglich versucht, einen passenden Termin anzubieten.

Mit Erhalt Ihres persönlichen Einladungsschreibens ist Ihr Rehabilitationstermin für Sie reserviert. Zusätzlich zum Einladungsschreiben erhalten Sie weiterführende Informationen unseres Hauses, die für Sie sicher hilfreich sind, wie z.B.

  • Allgemeine Informationen zu Ihrem Aufenthalt
  • Checkliste für Ihren Rehabilitationsaufenthalt
  • Anreiseinformationen

Rehabilitation als Selbstzahler

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und zukünftigen Erkrankungen vorbeugen? Auch wenn Sie keine Kostenerstattung durch Ihre Versicherungen erhalten, können Sie eine Rehabilitation durchführen.

Nähere Informationen finden Sie >>hier.

Weitere Informationen

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